Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

Für meine Praxis habe ich eine kassenärztliche Zulassung der KV Berlin. Damit haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Behandlung in meiner Praxis zu Lasten ihrer Krankenkasse wahrzunehmen. Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen immer die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit.

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Maßgabe der GOÄ, die Sie ggf. von Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) bzw. Beihilfe (für Beamte) erstatten lassen können. Da Versicherungen ganz unterschiedliche Verträge abschließen und Leistungen individuell ein- oder ausgeschlossen werden können, informieren Sie sich bitte vor Aufnahme einer Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall mitversichert sind und welche Bedingungen Sie vorab erfüllen müssen. Zum Beispiel verlangen manche PKVen, dass sie von ihren Versicherten vor der Aufnahme einer Therapie informiert werden. Es ist günstig, wenn Sie diese Information bereits beim Erstgespräch zur Verfügung haben, so dass ich Sie diesbezüglich beraten kann.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis werden durch die Heilfürsorge der Bundeswehr übernommen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte eine Kostenübernahmeerklärung (SanBW0218) mit dem Vermerk „5 Probatorische Sitzungen einschließlich flankierender Ziffern gemäß GOÄ 2,3facher Satz“ mit.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt die Kosten der Behandlung in meiner Praxis. Bundespolizisten haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie in meiner Praxis aufzunehmen. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle Bundespolizei.

Abrechnung der Kosten für Coaching, Beratung und Paartherapie

Bei diesen Angeboten handelt es sich um nicht-ärztliche Leistungen. Das Honorar hierfür vereinbare ich mit Ihnen individuell. Sie erhalten eine Rechnung nach § 19 UStG.